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Mutter verliert Sorgerecht, weil sie Vater Umgang verweigert


 
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VafK :: Bremse für Ritalin  
Autor Nachricht
Odin



Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 505

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BeitragVerfasst am: 04 Dez 2009 10:00    Titel: Mutter verliert Sorgerecht, weil sie Vater Umgang verweigert Antworten mit Zitat

München. Weil sie ihrem geschiedenen Mann den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn verwehrte, hat das Amtsgericht München einer Frau das Sorgerecht für den Zehnjährigen entzogen. Das Kind wurde noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben.


http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/2009/12/1/news-142303612/detail.html

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Odin
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ajk



Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 812

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BeitragVerfasst am: 04 Dez 2009 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Datt gibt es ja nicht! Der Herr im Himmel hat uns erhört! Smile Smile

Ich möchte alle Richter und Anwälte der letzten 20 Jahre vor einem Gericht sehen die Unrecht zu Recht gemacht haben..

/ajk

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"Überflüssig zu fragen, was Domänen drohte, die von denjenigen erobert würden, die unfähig sind, selbst welche aufzubauen. Die Zustände in Politik, Bildung und Medien haben längst die Antwort geliefert." Der Maskulist
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Odin



Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 505

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BeitragVerfasst am: 04 Dez 2009 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das eine recht gewagte, aber längst überfällige Entscheidung. Ich hoffe, das spricht sich rum

Ich habe selbst einen fast identischen Fall. Habe erst vorletztes Wochenende Umgangsbegleitung mit dem Vater und dem Sohn gehabt. Das war echt ein Drama. Der Vater ist extra 700 km gefahren und der Sohn ist pausenlos vor ihm weggelaufen. Kein Wunder, daß der Vater dann irgendwann überlegt, einfach aufzugeben.
Der Vater hatte weniger Glück vor Gericht. Die Mutter durfte hierher ziehen und der Vater kann jetzt alle 2 Monate die ganze Strecke fahren

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Odin
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Prometheus



Anmeldungsdatum: 19.08.2009
Beiträge: 152
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BeitragVerfasst am: 04 Dez 2009 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...und der Sohn ist pausenlos vor ihm weggelaufen


Wie kommt es zu sowas?
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Odin



Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 505

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BeitragVerfasst am: 05 Dez 2009 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, er wollte den Umgang einfach nicht. Hat sich erst strikt geweigert mit mir mitzufahren und ins Auto einzusteigen. Hat mich fast eine Stunde gekostet, ihn zu überreden.
Wenigstens haben sie sich so mal wieder gesehen. Aller Anfang ist schwer

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Odin
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Odin



Anmeldungsdatum: 22.04.2009
Beiträge: 505

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BeitragVerfasst am: 05 Dez 2009 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine weitere Meldung:

Spektakuläres Urteil um Sorgerecht

München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht
für ihren zehnjährigen Sohn entzogen, weil der Vater das Kind nicht
sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben.

Ein Familiengericht hat einen Bub zu seinem Vater gesteckt, obwohl der
nicht zu ihm will.

"Das ist wirklich ein Extremfall", sagt die Sprecherin des Amtsgerichts,
Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen
gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich. 2007 hatte
sich das Paar getrennt. Sie behielten das gemeinsame Sorgerecht und
trafen eine Vereinbarung, wie beide Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten.
In eineinhalb Jahren aber durfte der Vater das Kind nur fünf Mal sehen.
Er wandte sich ans Familiengericht. Dieses schaltete eine
Beratungsstelle ein, startete ein Mediationsverfahren und setzte eine
Umgangspflegerin ein, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen. Schließlich
drohte das Gericht mit Zwangsgeld. Ohne Erfolg. Im Herbst diesen Jahres
meldete die Mutter das Kind von seiner Schule ab, ohne dass der Vater
damit einverstanden war. Dies brachte für das Gericht offenbar das Fass
zum Überlaufen. In allen Sorgerechtsstreitigkeiten, erklärt Richterin
Ingrid Kaps, steht "über allem das Kindeswohl. Die Eltern müssen ihre
eigenen Interessen und ihre Verletzungen hinten anstellen." Denn das
Kind soll nicht unter einer Trennung leiden - und beide Elternteile
behalten dürfen.

Selten so krass
"So krass" wie bei dem aktuellen Urteil ist es laut Kaps aber selten.
Viele Paare fänden von sich aus eine Regelung. Üblich sei es etwa, dass
ein Vater sein Kind alle zwei Wochen sehen kann, wenn es bei der Mutter
lebt. In den Ferien könne es zum Beispiel so geregelt werden, dass das
Kind die erste Woche der Osterferien bei der Mutter und die zweite beim
Vater verbringt. Wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen, müssen sie
sich bei wichtigen Entscheidungen absprechen. "Die Mutter muss zum
Beispiel den Vater fragen, wenn ein Arzt eine OP empfiehlt", sagt Kaps.
"Meistens kommt da ein O.K. Aber es kann ja passieren, dass ein
Elternteil das Kind auf eine Montessori-Schule schicken will, das andere
aber dagegen ist." Strafbar werde es, wenn ein Elternteil sich mit dem
Kind absetzt, eine andere Stadt oder gar ins Ausland. Das Gericht kann
Entscheidungskompetenzen einem Elternteil geben, sie im Extremfall aber
auch ganz dem Jugendamt oder beispielsweise den Großeltern übertragen.
Im aktuellen Fall sprach die Richterin dem Vater das Recht zu, den
Wohnort des Kindes zu bestimmen, in Schulfragen zu entscheiden, ebenso
wie in Gesundheitsdingen. Noch während der Verhandlung wurde ihm sein
Sohn übergeben. Und dies, obwohl das Kind überhaupt nicht zum Vater
wollte.

Gegen den Willen zum Vater
Laut Anwältin der Mutter habe der Bub nur wenige Minuten vor dem Urteil
der Richterin gesagt, dass er auf keinen Fall zum Vater ziehen wolle. In
Anhörungen habe er zuvor mehrfach erklärt, er wolle nur dann zum Vater,
wenn dieser nicht mehr schlecht über die Mutter rede. Das Gericht befand
aber, diese Haltung resultiere aus einem von der Mutter geschaffenen
Loyalitätskonflikt. Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen
wollen. Die Richterin hatte Stellungnahmen von der Umgangspflegerin, vom
Jugendamt und von einem weiteren Sachverständigen eingeholt. Alle seien
zu dem Ergebnis gekommen, so Kaps, dass zwischen Vater und Sohn eine
vertrauensvolle Verbindung bestehe. Für den Vater entschied das Gericht
auch, weil es bei ihm keine Erziehungsdefizite entdecken konnte und weil
er dem Sohn den Umgang mit der Mutter erlauben will. Es sei für das Kind
leichter zu verkraften, wenn seine Hauptbezugsperson wechselt, als wenn
es eine "fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust eines
Elternteils" erleide.

von Kolja Kröger


http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/spektakulaeres-urteil-so
rgerecht-mm-545808.html

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Odin
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ajk



Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 812

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BeitragVerfasst am: 07 Dez 2009 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Soso, das ist also "Krass". Während das andere normal scheint..

/ajk

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Drac



Anmeldungsdatum: 16.09.2009
Beiträge: 58
Wohnort: Zwischen den Welten

yugoslavia.gif
BeitragVerfasst am: 03 Jan 2010 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mir schon gedacht, woher diese Ablehnung gegenüber dem Vater kommen könnte. In der Realität passiert das leider viel zu häufig, sehe es auch selbst in meinem Familienkreis....
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